...und unsere Gesundheit

 

 

Windenergie und Gesundheit:

 

Hier finden Sie einen Auszug aus dem Ärzteforum Emissionsschutz
Unabhängiger Arbeitskreis Erneuerbare Energien - Bad Orb

 

Dies zeigt noch einmal ganz deutlich auf, dass wir nicht alles Glauben sollten was man versucht uns Glauben zu machen!

 

Bitte recherchieren Sie selbst!

 

Der Ausbau der Windenergie im Rahmen der Energie wende hat nun national wie auch international zunehmend zu einer kontroversen Diskussion geführt.

 

Von Befürworter Seite wird den Modernen Windkraftanlagen per se eine gesundheitliche Unbedenklichkeit unterstellt, die wissenschaftlich einfach nicht belegt ist. Es fehlen Langzeiterfahrungen und Messungen an Anlagen in der geplanten Größe und Menge.

Die Risiken für die Gesundheit werden in erster Linie verursacht durch:

 

Optische Reize: Befeuerung / Schlagschatten

Lärm / hörbaren Schall

Tief frequenten Schall und Infraschall

Exposition mit CFK-Partikeln bei Bränden

 

Zur psychologischen Beeinträchtigung trägt nicht nur der Verlust von (er)lebenswerter natürlicher Umgebung und Heimat stiftender Landschaft bei, sondern auch die zunehmend auftretenden Gefühle der Alternativlosigkeit, der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit und des Verlustes der persönlichen Selbstbestimmung. Durch die ständige und unausweichliche Präsenz des Auslösers wird das Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins noch verstärkt.

 

Durch diesen Dauerstress treten die oben beschriebenen Folgeerscheinungen auf.

 

Dieser eine Aspekt der Gesundheit-belastenden Wirkung kann möglicherweise durch eine Beteiligung am Besitz der errichteten Anlagen gemildert oder vermieden werden.

 

Bei den anderen Immissionswirkungen ist dieser Effekt durch die Art der neuronalen Verarbeitung wenig wahrscheinlich.

 

Schallwahrnehmung und -wirkung
Die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter Geräusche unterscheiden sich erheblich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- und hochfrequenter Geräusche.
Im Bereich zwischen 60 und 16 Hz (niederfrequenter Schall) nimmt bei noch vorhandenem Höreindruck die Tonhöhenempfindung ab, die unter 16 Hz (Infraschall) völlig verschwindet. Infraschall kann mit dem Ohr (aural) nicht mehr wahrgenommen werden, wird jedoch als Pulsation oder Vibration vom Körper aufgenommen (extraaural).

 

Auch die Empfindlichkeit des Hörorgans ist stark frequenzabhängig: die höchste Empfindlichkeit liegt bei 3000-4000 Hz, Geräusche z.B. mit 10 Hz können auch bei 100 dB aural nicht mehr erkannt (=gehört) werden.

 

Die Wirkungen dabei auf die anderen Körperorgane (Gehirn, Herz-Kreislauf, Leber, Nieren, Magen, Skelett) existieren aber unabhängig vom Gehör (extraaural).

Daher ist die vielfache Meinung „Tief frequenter Schall, der unterhalb der Hörgrenze liegt, ist für den Menschen nicht wahrnehmbar und deshalb nicht schädlich!“ falsch und medizinisch absolut überholt.

Wenn Wahrnehmbarkeit durch menschliche Sinnesorgane eine Voraussetzung für Schädlichkeit wäre, dann müsste ja wohl auch folgende Aussage richtig sein: "Radioaktive Strahlung kann der Mensch mit seinen Sinnesorganen nicht wahrnehmen, deshalb ist radioaktive Strahlung für den Menschen nicht schädlich."


Die Unsicherheit in der Bewertung und Messung von Infraschall und dessen gesundheitlicher Folgen hat das Bundesumweltamt 2011 veranlasst eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall (Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen)“ anzustoßen. Dies besagt nichts anderes, als dass damit die große Unsicherheit in der Beurteilung der medizinischen Bedeutung von ILFN dokumentiert wird. Ziel der Studie ist u.a.
- die bislang „nicht optimale Erfassungsmethode“ (RKI, 2007) zu verbessern und
- überhaupt erst Untersuchungsverfahren zur Beurteilung der vor allem neurologischen Wirkung von Infraschall zu designen.
Um so erstaunlicher ist die penetrante Ignoranz verschiedener Ministerien und Windkraftorganisationen, die in verschleiernden und beruhigenden „Informationsschriften“ unisono die heute schon weltweit bekannten medizinischen Wirkungen dementieren und behaupten:

Neuere Forschungen (Dr. Alec Salt, 2012)x zeigen nämlich, dass physiologische Reaktionen im Hörorgan (Cochlea) einen Höreindruck niederfrequenten Schalls unterdrücken, die Cochlea aber dennoch Signale an das Gehirn sendet. Die äußeren Haarzellen des Innenohrs (OHC) zeigen eine niedrigere Erregungsschwelle und werden daher durch ILFN (Infrasound + Low-Frequency-Noise) schon bei einem Schalldruck von 60dB bei 10Hz angeregt. Zudem sind die durch INFN im Hörnerven verursachten weitergeleiteten Elektro-potentiale stärker als die durch den lautesten mittel frequenten Schall entstehenden Anregungen!

 
Umgekehrt zeigt sich, dass die durch Dämmung reduzierten höheren Schallfrequenzen zu einer Demaskierung von ILFN, also zu einer gesteigerten Wahrnehmung führt.
Die Wirkungen der nicht gehörten, aber im Gehirn verarbeiteten Schallereignisse sind vielfältig. Drei Mechanismen sind bekannt.


- Mechanismen der unbewussten Aufmerksamkeitssteigerung: IS beeinflusst die auditive Verarbeitung und die Funktion des Stammhirns (der Schnittstelle von Rückenmark und Gehirn). Hier findet die Steuerung essenzieller Lebensfunktionen statt (Herzfrequenz, Blutdruck, Atmung, wichtige Reflexe). ILFN versetzt somit das Stammhirn in einen „Alarmzustand“.
à Schlafstörung, Panik, Blutdruckanstieg, Konzentrationsstörungen

 

·         Amplitudenmodulation durch Empfindlichkeitsänderung der Inneren Haarzellen (ICH)

 

  • Pulsation, Unwohlsein, Stress
  • Endolymphatischer Hydrops
  • Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, „Seekrankheit ",
  • Tinnitus, Druckgefühl im Ohr

Neben der bislang unbekannten Schallaufnahme von Infraschall durch die äußeren Haarzellen des Innenohrs (Hörorgan, Cochlea) werden Schallwellen auch vom Vestibularorgan (Gleichgewichtsorgan, Otholitenorgan) empfangen. So ist das Gleichgewichtsorgan für Schallwellen von zB. 100Hz um 15dB empfindlicher als das Hörorgan! Es ist bekannt, dass das Gleichgewichtsorgan mit vielen Teilen des Gehirns verbunden ist und Informationen austauscht. Daher können auch bei nach der TA-Lärm per definitionem unterschwelligen Schallemissionen körperliche Wirkungen erzeugt werden: Symptome wie bei Gleichgewichtsstörungen (durch die Anregung der Otholiten) oder Seekrankheit treten auf, die bei Entfernung des Stressors zwar verschwinden, aber bei langer Dauer persistieren.

 
Primär entsteht eine Unsicherheit durch verzerrte Gleichgewichtssignale und Verschlechterung der Verarbeitung von Gleichgewichtssignalen, sekundär sogar kognitive Probleme, Angst, Panikattacken.
In vielen Fallstudien zusammengetragene Symptome verdichten sich in einem Syndrom, dass durch Dr. Nina Pierpont (USA, 2009) als Wind-Turbine-Syndrome zusammengefasst wurde.

 

Die regelmäßig zu findenden Symptome dieses Syndroms sind:
- Schlafstörungen
- Herz- und Kreislaufprobleme, Herz-rasen, Bluthochdruck
- Kopfschmerzen
- Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
- Konzentrationsschwierigkeiten
- rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
- Depressionen
- Angstzustände
- (Langzeit)Wirkung auf Kinder ?
- … auf schwangere Frauen ?
- … auf Menschen mit chronischen Erkrankungen ?

 

Emissionen
Sieht man von Unfallgefahren z.B. durch Rotorblattbruch, Blitzschlag, Brand, Vereisung und mechanische Zerstörung durch Sturm ab, sind Emissionen Hauptursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung verantwortlich.
Emissionen sind:
- Schlagschatten
- Blitzlicht
- Optische Bedrängung
- Schall / Lärm und Optische Emissionen

 
Periodisch auftretende Schlagschattenbildung, nächtlich blinkende Lichterketten und die durch die Größe und Zahl der Anlagen bedrängende optische Wirkung führen zu einer Ablenkung der Aufmerksamkeit, zu Leistungsbeeinträchtigung und Konzentrationsstörungen der Anwohner und insgesamt zu einer affektiven Bewertung der Situation.

 

Diese Unausweichlichkeit ist geeignet, die Wirkung weiterer vorhandener Stressoren (Lärm, s.u.) zu verstärken und führt durch die Tatsache Dauerbelastung zu einer tendenziell depressiven Verarbeitungssituation.
Die Schädigungsmöglichkeit durch Akkumulation minimaler Effekte und die Unausweichlichkeit der Situation ist Unbeteiligten schwer vermittelbar, ist aber Grund für sekundäre psychosomatische Gesundheitsschäden.

 
Schalldämmung
Je langwelliger der Schall, desto durchdringender verhält er sich. Die Schallabsorption durch Dämmmaßnahmen wird mit sinkender Schallfrequenz wirkungslos. Niedrigfrequenter bzw. Infraschall kann mit herkömmlichen Mittel nicht gedämpft werden. Wesentliche Schallpegelverringerung ergibt sich erst bei einer Dicke des Absorptionsmaterials von einem Viertel der Wellenlänge des Infraschalls (5-10 m), da hier die Schallschnelle ihr Maximum hatv.
Dieser Effekt ist bekannt: Laute Partymusik im Keller stört durch den lauten Bassrhythmus, die restliche Musik als Melodie bleibt verborgen.

 
Das bedeutet: Lärmschutzmaßnahmen, die z.B. bei Fluglärm, Verkehrs- und Industrielärm ergriffen werden, um Anwohner zu schützen, greifen bei Lärmemissionen durch WKA nicht, und zwar umso weniger, je größer die Anlagen konzipiert werden.

 

Im Gegenteil: Lärmschutz führt zu einer Frequenzverschiebung in Richtung auf niederfrequente Schallwellen, die als Dauerbelastung für den Menschen besonders gefährlich sind.

 

Schallmessung und -bewertung

 

Die für die Genehmigung von Windkraftanlagen zur Anwendung kommenden Technischen Anweisungen bezüglich des Lärmschutzes von 1998 (TA-Lärm) sind aus dem Arbeitsschutz entstanden und erfassen die Gesundheitsgefährdungen nur im hörbaren Frequenzbereich und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik einerseits und der Medizin andererseits.

 

Begründung: Die oben beschriebene Verschiebung des Emissionsspektrums in Richtung niederfrequentere und stärkere Schallwellen ist durch die A-bewertete Schalldruckmessung (dB(A)) nicht auch nur annähernd erfassbar, da wesentliche Anteile der Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die Schalldruckbewertung nach dem A-gewichteten Messverfahren ist der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachgebildet und bewertet die Frequenzen besonders stark, für die das Gehör besonders empfindlich sind. Dies führt dazu, dass nur hörbare, nicht aber die insgesamt vom Körper wahrnehmbare Immissionen berücksichtigt werden.

 

Lediglich Punkt 7.3 der TA-Lärm beschäftigt sich mit dem Problem des tief frequenten Schalls zwischen 10Hz und 80Hz. Dafür wird zusätzlich die C-bewertete Schallmessung herangezogen: Nur hier werden alle Frequenzen nahezu gleich behandelt. Liegt der Unterschied zwischen einer Vergleichsmessung A und C bei mindestens 20 dB, so ist von einer unverhältnismäßig hohen Belastung im tief frequenten (unterhalb 20 Hz) und Infraschall-bereich (unterhalb 16 Hz) auszugehen.

 

Die Differenz von 20 dB darf im Haus nicht überschritten werden.

 

In der Konsequenz ist problematisch, dass die Kriterien für prognostische Voruntersuchungen vor Bau einer WKA nicht hinreichend sind, da ein Beurteilungsverfahren nur für gewerbliche Anlagen existiert.

 

Die Unzulänglichkeit der Bewertung von ILFN kommt außerdem darin zum Ausdruck, dass seit 2011(!) ein Entwurf zur Verschärfung des DIN 45680 vorliegt!

 

In der Einleitung zu diesem Entwurf liest man u.a.:

 

- „Tief frequente Geräuschemissionen führen vielfach auch dann zu Klagen und Beschwerden, wenn die nach den eingeführten Regelwerken anzuwendenden Beurteilungskriterien eingehalten sind….“

 

- Und: „Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz klagen Betroffene oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschemissionen zu starken Belästigungen führt. Die Einhaltung der außerhäuslichen Immissionsrichtwerte stellt in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sicher. Enthält das Geräusch jedoch ausgeprägte Anteile im Bereich tiefer Frequenzen, kann anhand von Außenmessungen nicht mehr verlässlich abgeschätzt werden, ob innerhalb von Gebäuden erhebliche Belästigungen auftreten. Einerseits liegen im Bereich unter 100 Hz nur wenige Daten über Schalldämmwerte von Außenbauteilen vor (bauakustische Anforderungen werden für Frequenzen unter 100 Hz nicht gestellt), andererseits können durch Resonanzphänomene Pegelerhöhungen in den Räumen auftreten. Daher sind bei Einwirkungen tief frequenter Geräusche ergänzende Messungen innerhalb der Wohnungen notwendig“

 

Daher sind u.a. folgende Änderungen zur zeitgemäßen Verbesserung des Lärmschutzes angedacht aber immer noch nicht beschlossen:

 

- Emissions-Vorprüfung: die Frequenzbewertungen A (nur menschliches Hörvermögen) und C (eine etwas bessere Erfassung tief frequenter Geräusche) wird nur bei der lärmprognostischen Vorerhebung verwendet. Im eigentlichen Messverfahren soll ohne Bewertung, also die tatsächlichen Schallemissionen unabhängig vom menschlichen Hörvermögen gemessen werden.

 

- Die Vorerfassung gab es schon in der alten Norm, hier musste aber die Differenz dB(C) - dB(A) größer als 20 dB sein, um mit der eigentlichen Messung zu beginnen. Jetzt reicht eine Differenz von 15 dB, und die Messung darf nur im geschlossenen Raum stattfinden und nicht, wie von etlichen Instituten praktiziert, zwischen Emittent und Immissionsort irgendwo im Freien.

- Der zu berücksichtigende Frequenzbereich ist erweitert worden von 8 Hz bis 125 Hz (vorher 10 Hz bis 80 Hz).

- Das Vorliegen von Einzeltönen ist nicht mehr ausschlaggebend. Einzel- und Breitbandverfahren werden zusammen beurteilt.

- Anhalts-werte gibt es jetzt für Tag, Ruhezeit und Nacht, die nicht überschritten werden dürfen, weil dann eine erhebliche Belästigung durch tief frequente Geräusche nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Nachzulesen bei: http://www.gegenwind-bad-orb.de/