Musterschreiben:

 

Betreff: Vorhaben Aktenzeichen 61 61 35 99

Eingabe zur Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in Harste durch die Landwind Projekt GmbH & Co. KG

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bitte Sie, meine Ausführungen zu prüfen und meiner Bitte nachzukommen, KEINE Windenergieanlagen zwischen unseren Dörfern zu genehmigen bzw. die Genehmigung zurückzuziehen. Die vielfältigen Gründen möchte ich Ihnen nachfolgend darlegen und hoffe so, Sie davon zu überzeugen.

 

Momentan ist vorgesehen, 5 Windräder von je 240 Metern Höhe auf den vom Flecken Bovenden (LK Göttingen) ausgewiesenen Windvorrangflächen nördlich von Lenglern zwischen Harste und Parensen aufzustellen. Zum Vergleich, im Jahr 2000 waren die Anlagen nur halb so hoch. Anlagen dieser Höhe in 800 m Abstand zu meinem Haus haben eine bedrängende Wirkung und üben durch die Verbauung meines Blickhorizontes eine enorme optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aus.

 

Die resultierenden Belastungen für uns Anwohner umfassen vor allem einen ständigen Lärmpegel, Schlagschatten, Infraschall und nächtliche Blinklichtemissionen. Wir Einwohner sehen dadurch die Lebensqualität in den umliegenden Dörfern dauerhaft bedroht und fürchten hauptsächlich gesundheitliche Schäden. Lärm ist nachgewiesenermaßen verantwortlich für viele Gesundheitsprobleme wie Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

 

Ein erheblicher Wertverlust von Wohneigentum und Grundstück wären weitere Konsequenzen. Wir haben unser Haus vor wenigen Jahren erworben, um hier unsere Kinder in ländlicher und ruhiger Umgebung aufzuziehen. Auch ist es Teil unserer Altersvorsorge. Alle diese Vorteile würden durch die Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe enorm gemindert.

 

Uns ist bewusst, dass eine Energiewende anzustreben ist, um die Klimaerwärmung zu stoppen, und wir befürworten auch den Ausbau erneuerbarer Energien. Allerdings ist der ökonomische Betrieb der Windräder an den geplanten Stellen durchaus fragwürdig. Anstatt also kopflos in die nächste Profit-motivierte Katastrophe zu rennen, sind wir davon überzeugt, dass die Energiewende sinnvoll und ohne Nachteile für Mensch und Natur realisiert werden sollte, etwa durch Aufforstung und Einsparungen im Energieverbrauch.

 

Ich erwarte eine detaillierte Würdigung der hier von mir gemachten Einwände und ein Antwortschreiben.

 

Weiterhin erwarte ich von den politisch Verantwortlichen eine persönliche Auseinandersetzung mit unseren Eingaben und einen darauf folgenden intensiven Bürgerdialog.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Max Mustermann                                           den 1.1.20xx  im Lalaland


Die nachfolgenden diversen Argumente haben wir verschiedenen Themengebieten zugeordnet:

 

·        Gesundheit

·        Landschaft

·        Artenschutz

·        Optische Wirkung

·        Wertverlust und erhebliche Beeinträchtigungen

·        Planungsprozess und weitere Aspekte

 

Gesundheit

 

Windenergieanlagen gefährden in der aktuellen Ausgestaltung nachweislich die Gesundheit der Menschen (siehe auch Urteil OLG vom 13.06.2019  AZ: 7 U 140/18 2 O 336/12). Infraschallemission und deren Gesundheitsschäden für Mensch und Tier sind national und international veröffentlicht. Dies wird von den politisch Verantwortlichen, den Planern und der Windindustrie oft verharmlost und geleugnet. Medizinische Fakten und Studien sprechen von deutlichen Risiken und mahnen dringend weiteren Forschungsbedarf an. Als einziges Land bisher hat Dänemark den weiteren Zubau von Windenergieanlagen gestoppt, bis eine mehrjährige Studie abgeschlossen ist.

 

Die abstandbestimmenden Normen im BImschG: TA Lärm und Din 45680 sind veraltet und messen mit einer Methode, die nur auf den hörbaren Schall abzielt. Eine Reform der DIN 45680, die sich mit der Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschemissionen beschäftigt, wird aktuell diskutiert. Aufgrund der aktuell vorliegenden Studien ist eine Verschärfung der Norm zu erwarten und damit eine Beeinflussung der aktuellen Planung, die mit zu geringen Abständen zu Wohngebieten arbeitet.

 

Es ist also jetzt schon absehbar, dass hier noch mit veralteten nicht umfassend den Menschen schützenden Normen geplant wird, während die verschärften Schutznormen schon in Planung sind. In den alten Normen, die hier Anwendung finden, wird die Wirkung von unhörbarem tieffrequentem Schall und Infraschall (<16Hz) noch nicht beachtet. Aufgrund einer ungeeigneten Schallmessmethodik werden dann WKA-Abstände zur Wohnbebauung falsch bewertet und die Menschen gefährdet.

 

Zur nötigen Reform der TA Lärm und DIN 45680 liegen viele Einwände von Fachleuten vor, die diese Mängel kritisieren. Infraschall  lässt sich durch keine Schutzmaßnahmen bremsen, er nimmt nur langsam mit zunehmendem Abstand zu seinem Ursprungsort ab. Innerhalb von Gebäuden sind häufig höhere Messwerte nachweisbar als davor, routinemäßige Messungen im Haus sind bisher nicht vorgeschrieben. Infraschall ist noch in 10 Km Abstand von Windenergieanlagen nachweisbar.

 

Auch das komplexe Zusammenspiel mehrerer Windenergieanlagen wird rechnerisch sehr einfach abgehandelt. Aus eigenen Erfahrungen und Befragungen betroffener Anwohner, kann ich berichten, dass der hörbare Schall sogar gegen den Wind in 1 km Entfernung als störend empfunden wird. Schlafen bei offenem Fenster ist nicht mehr denkbar. Auch die Tonlage (Frequenzen) sind abhängig von der Wetterlage unterschiedlich, so kann es eher dem Pfeifen des Windes in Drachenschnüren ähneln oder aber einem tiefen Wummern. Wenn sich nun mehrere Emissionsquellen überlagern kann dies diese und andere Effekte nochmals verstärken.

 

Folgende Gesundheitsbeeinträchtigungen sind in der Fachliteratur beschrieben und zu erwarten, die sowohl psychisch als auch körperlich wirken.

 

Psychischer Stress:

·        Optische Bedrängung,

·        Schattenschlag,

·        Befeuerung,

·        Stress,

·        Angst

 

Körperliche Beschwerden:

·        Schwindel,

·        Kopfschmerzen,

·        Herzrhythmusstörungen,

·        M. Meniere,

·        Übelkeit,

·        Schlafstörungen,

·        Konzentrationsstörungen,

·        Migräne,

·        Sehstörungen,

·        Tinnitus

 

Schwangere stellen eine besondere Risikogruppe dar.

 

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Durch die Konzentration der WKAs werden die umliegenden Einwohner einem bislang nicht ausreichend erforschten Gesundheitsrisiko ausgesetzt, dem sie sich nicht entziehen können. Seitens der Planer kann diese Gefahr für uns nicht entkräftet werden. Der geplante Abstand von rund 1000 m stellt keine Minderung von Gesundheitsrisiken dar.

 

Bislang sind die gesundheitlichen Belange nicht ernst genug genommen worden. Eine Gesundheitsgefährdung ist auch nach langfristiger Exposition von Infraschall unterhalb einer Wahrnehmungsschwelle außerhalb des Hörbereiches möglich. Es gibt keine bekannte Wirkschwelle, ab der im Infraschallbereich die Auswirkungen auf Mensch und Tier unbedenklich sind. Es gibt keine Studien, die die Gefahren von langfristiger Einwirkung tieffrequenten Schalles unterhalb der Hörschwelle sicher ausschließen können. Derzeit benutzte Messtechnik, Auswertungsverfahren und Schallprognosen sind für die Beurteilung und Risikoabschätzung von Infraschallwirkung auf Menschen ungeeignet.

 

Die derzeitige Planungspraxis stellt aus medizinischer Sicht ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko für die von Planungsflächen betroffenen Bürger dar. Alle hier gemachten Aussagen lassen sich durch wissenschaftliche Studien und Publikationen belegen.

 

Durch die unmittelbare Nähe der Windkraftanlage zu meinem Haus bzw. zu meiner Wohnung ist ein ruhiger und erholsamer Schlaf bei geöffnetem Fenster infolge des von den Windrädern verursachten Lärms und der Blinklichter nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.

Kinder, die insbesondere durch den Lärm in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt werden, reagieren besonders empfindlich auf eine andauernde, hämmernde Lärmbelastung.

 

Brandgefahr von WKAs: Brennende WKAs (z.B. nach Blitzeinschlag) werden nicht gelöscht. Die Flügel und weitere Bauteile bestehen aus CFK-Partikeln (Kohlefaser), die dann beim Abbrennen ungehemmt freigesetzt und eingeatmet werden.

 

Gefahren durch Eisschlag und Flügelbruch werden verharmlost. Aufgrund der im FNP gewollten Konzentration von WKAs ergeben sich dadurch auch konzentrierte gesteigerte Risiken und Gefahrenpotentiale. Insbesondere durch die Nähe zu Straßen (stark befahrene Landstraße L555 Richtung Parensen).

 

Natur und Landschaft sind für mich wichtige Aspekte zur Erholung und sind unter anderem die Gründe, warum ich auf dem Land wohne. Ein Industrie-Windpark in unmittelbarer Nachbarschaft von mehreren Seiten  beeinträchtigt mich erheblich in meiner Lebensqualität. Die optische Präsenz dieser vielen Riesenwindanlagen übersteigt meine subjektive Belastungsgrenze. Mein Risiko, dadurch krank zu werden, steigt.

 

Bei der Auswahl der geplanten Standorte sind fragwürdige wirtschaftliche und politische Aspekte gegenüber dem Schutz und Wohl des Menschen zu stark gewichtet worden.

 

All diese Punkte stehen im krassen Gegensatz zu Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetz und stellen daher einen schweren Verstoß des GG da. Daher behalten wir uns vor, im Falle einer Genehmigung für das Aufstellen der Windkraftanlagen mit einer Sammelklage wegen Verstoßes gegen das GG Artikel 2 Absatz 2 vorzugehen.

 

Bitte ziehen Sie auch den „Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht“ mit in Betracht, der weitere Hintergrundinformationen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Parensen leiden seit der Verbreiterung der A7 durch nicht ausreichenden Schallschutz und einer zu breiten Dehnungsfuge schon heute unter den oben geschilderten Gesundheitsproblemen. Dies äußert sich extrem bei Ostwind. Ein Lüften der Wohnungen/Häuser während der kühleren Nächte bei Ostwind, ist heute schon nicht mehr möglich. Sollten die Windkraftanlagen tatsächlich gebaut werden, ist dies auch bei anderer Wetterlage nicht mehr gegeben. Somit ist mit schweren gesundheitlichen Problemen bis hin zur Berufsunfähigkeit zu rechnen. Privaten Messungen zur Folge liegt die Lärmbelästigung bei 74-78 dB. Nur leider hat bis heute keine Behörde offiziell gemessen und Maßnahmen eingeleitet.

 

Weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger besonders in Parensen sind die ICE- und Güterverkehrstrecken und werden die in Planung befindliche 380KV Leitungen sein.

 

 

Landschaft:

 

Aus Landschaftsplanerischer Sicht führt die ausgewiesene Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen zu einer kompletten Entwertung dieser Landschaft.

 

Ein Aufenthalt im Freien dient infolge des Lärms nicht mehr unserer Erholung und Entspannung in unserer bisher sehr ruhigen Umgebung, wie es hier auf dem Land auch zu erwarten ist. Die optischen Auswirkungen sind daher nicht nur für den Menschen und seine Siedlungen, die den Anlagenstandort umgeben, sondern auch für Erholung Suchende (Feierabenderholung rund um die Dörfer) relevant. Auswirkungen können sich durch die Verstellung des Blickhorizontes sowie durch die Reflexion von Sonnenlicht (Disco-Effekt) und durch Schlagschatten ergeben. Eine derartige Bebauung macht alle Zukunftsentwicklungen zunichte und zerstört eine vorliegende besondere Landschaftsformation.

 

Es sind Probleme in einer Region mit nur geringer Windhöffigkeit und damit auch geringer Windenergieausbeute zu erwarten. Der gute Boden, die Landschaft und damit unsere Dorfidentität wird zu Lasten noch zu erreichender Subventionen / Fördermittel einer Übergangstechnik geopfert, die weder verlässlichen Strom liefert noch die Energiewendeprobleme lösen kann. Geeignete Speichertechnologien sind nicht vorhanden.

 

Es sollen hier ohne Not übermäßig Flächen für Windenergie verbraucht werden, obwohl es eine Vielzahl von Naturschutz-, Artenschutz- und Landschaftsschutzgründen gibt, die dagegen sprechen. Eine Diskussion mit allen Betroffenen und zu allen Aspekten wurde bislang nicht geführt. Wir haben eine Verantwortung auch für die zukünftigen Generationen. Unter anderem der §35 BG benennt viele Kriterien, die gegen einen Windindustriepark sprechen: z.B. Bodengüte zur Ernährung, Landschaftsschutz, Erholung und Landschaftscharakter.

 

Diese vielen Einschränkungen sind nicht ausreichend geprüft und gewichtet worden bei der Privilegierung von Windanlagen.

 

 

Artenschutz:

 

Ich sehe den Artenschutz insbesondere im nordöstlichen Gebiet der Gemarkung Harste und in der Gemarkung Parensen nicht ausreichend gewürdigt. Das in diesem Gebiet liegende Biotop „Vauholz“ beherbergt eine große Artenvielfalt von Tieren. Die Nähe der geplanten Windenergieanlagen zu dem Biotop gefährdet diese große Artenvielfalt erheblich.

 

In der alten Ton Kuhle von Parensen liegt ein Schutzgebiet für die Geburtshelferkröte.

Aktuelle Stellungnahmen der Umweltverbände sind aufgrund der geplanten Dimensionen der Windenergieanlagen einzuholen.

 

Die ausgewiesenen Windvorrangflächen sind eine von der EU geförderte Umweltschutzzone zur Stärkung des Rot-und Schwarzmilans.

 

Laut einem Hinweis vom NABU Landesverband ist mittlerweile sogar der Mäusebussard stark durch Windkraftanlagen gefährdert: 7% des Bestandes wurden laut Statistik in 2019 durch Windräder getötet.

 

Da uns bekannt ist, dass im Umfeld der Zuwegung im östlichen Bereich von Harste ein Hamster-Vorkommen existiert, fordern wir eine fachgutachterliche Überprüfung der Zuwegungen. Aufgrund seiner Listung im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie unterliegt der Feldhamster dem strengsten Schutzregime des EU Artenschutzrechtes und muss hierbei berücksichtigt werden. Da es schon ein Hamstervorkommen bei Gladebeck, ein sehr großes Areal, gibt, ist es nicht auszuschließen, dass der Hamster sich auch hier gut verbreitet hat. Deshalb die Aufforderung, den gesamten Bereich einer Untersuchung zu unterziehen.

 

Ebenfalls ist uns durch eine aktuelle Zählung bestätigt worden, dass in dem Bereich der Harste das Neunauge beheimatet ist. Auch hier fordern wir, dies in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen. Neunaugen genießen europaweit Schutz nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), für die als Arten des Anhangs II besondere Schutzgebiete ausgewiesen worden sind. Zudem unterliegen sie in Deutschland dem Schutz nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

 

Ich bemängele, dass das Gutachten über das Fledermausvorkommen und die daraus schlussfolgernde Beurteilung auf Grund von wirtschaftlichen Interessenskonflikten falsch ist. Daher fordere ich, ein neues unabhängiges Gutachten durch den NABU erstellen zu lassen.
Auch der Windenergieerlass fordert im Artenschutzteil eine erste Bewertung.

 

Ich bemängele, dass keine aktuellen Vogelschutzgutachten zum Schutz des Rotmilans, wie im neuen Helgoländer Papier oder im Artenschutzteil des Windkrafterlasses beschrieben, berücksichtigt wurden. Das vorhandene Gutachten kann auf Grund von wirtschaftlichen Interessen nicht heran gezogen werden.

 

Die neuesten Erkenntnisse verlangen eine Schutzzone von 1500 m um einen Rotmilanhorst. Weiterhin sind dann auch noch die Jagd- und Zuggebiete zu berücksichtigen.

 

Das in Göttingen  für die Stadtplanung als Ausschlussfläche bereits anerkannte Jagdhabitat des Rotmilans (Gutachten Prof. Heitkamp) wurde in Harste nicht berücksichtigt. Ich fordere die Anerkennung sämtlicher vorliegender Natur- und Artenschutzrelevanter Daten aus allen zur Verfügung stehenden Quellen.

Weiterhin fordere ich die Gleichbehandlung dieser Informationen: Was die Stadt Göttingen anerkennt, muss auch der Landkreis  anerkennen.

 

Ich bemängele, dass mit der Ausgleichsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz argumentiert wird, die EU-Vogelschutzrichtlinie jedoch jedes einzelne Tier, dessen Nest und die Flugwege zum Nahrungshabitat schützt. Die Ausgleichsregelung ist folglich auf den Rotmilan nicht anwendbar.

 

Weiter hier ansässige Vogelarten mit Schutzbedarf sind: Silber- und Graureiher, Falken und Fledermäuse. Herzu sagt der NABU im März 2015:
Auch Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für die heimischen und im besonderen Maße auch für migrierende Fledermäuse aus dem europäischen Umland dar, wenn sie nicht auf Standorten geplant werden, die aus Naturschutzsicht als konfliktarm eingestuft werden. Einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zufolge sterben jährlich 250.000 Tiere an den Folgen von Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem so genannten Barotrauma, welches durch große Luftdruckänderungen an den Rotorblättern erzeugt wird und bei dem die inneren Organe der Tiere zerreißen können.

„Deutschland trägt hier eine ganz besondere Verantwortung nicht nur für die heimischen, sondern alle europäischen Fledermausarten. Als Transitland für wandernde Fledermäuse muss der Artenschutz im Vordergrund stehen“, so NABU-Präsident Tschimpke. „Als Vertragsstaat des EUROBATS-Abkommens hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, den Fledermausschutz bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen.“

In unseren Ortsteilen findet sich eine reichhaltige Tier- und Pflanzenwelt: wir können hier zahlreiche Vogelarten bei der Brut und Jagd beobachten, darunter so geschützte Arten wie Rotmilan, Feldlerche und Grünspecht. Es sind an vielen Stellen Fledermäuse nachgewiesen. Wir haben Rehrudel, Feldhasen, Feldhamster und Eidechsen auf den Wiesen, Schleichen, Molche und Unken in den feuchten und tiefen Gräben. Die Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt durch den massiven Eingriff in die Landschaft und die Bodenstruktur sind bisher in keiner Weise erforscht und bekannt.

 

 

Optische Wirkung

 

Ich fürchte eine Beeinträchtigung meiner Lebensqualität und ein sehr großes Gesundheitsrisiko durch Schattenschlag und durch Lichtreflexe der Blinklichter und nächtliche Beleuchtung neben der zusätzlichen Belastung durch hörbaren und nicht hörbaren Lärm.

 

Der Landschaftsraum ist bisher nur sehr gering durch Lichtemissionen vorbelastet. Die Errichtung von Windenergieparks stellt daher eine erhebliche Veränderung der optischen Situation dar, insbesondere wenn eine Befeuerung der Windenergieanlagen erfolgen muss.

 

Es ist mit einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes und damit des visuellen Erholungsgenusses zu rechnen. Der gewohnte Blickhorizont insbesondere aus den besiedelten Randbereichen der Ortschaften wird verändert. Unter Umständen wird die subjektive Belastungsgrenze von Anwohnern überschritten.


Beeinträchtigungen durch Schattenwurf
können sich insbesondere bei tiefen Sonnenständen am Morgen und am Abend ergeben. Insofern betrifft dies unter Umständen Ortslagen, die unmittelbar in Ost- oder Westrichtung zu den Vorrang- und Eignungsgebieten liegen. Die Auswirkungen auf den Menschen und seine Siedlungen und auf Erholung Suchende sind durch die Veränderungen des Blickhorizonts erheblich. Mit zunehmender Anlagenhöhe steigen die Auswirkungen, weil im Fernbereich die Fläche, von denen aus die Anlagen sichtbar sind, zunimmt und im Nahbereich die optische Kulissenwirkung wächst.

 

Ich fordere, einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten mit mindestens 2.400 m (10-H-Regelung) einzuhalten, um die Auswirkungen infolge Schall, Lichteffekte und Schattenschlag möglichst zu reduzieren. Warum soll es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben?

 

 

Wertverlust und erhebliche Beeinträchtigungen

 

Ich erleide hier Wertverluste ohne Entschädigung. Der Verkaufswert und der ideelle Wert meiner Immobilie und meines Grundstückes sinken.

Meine Lebensqualität wird, gegenüber anderen Dörfern, aufgrund der Konzentration von WKA übermäßig beeinträchtigt.

 

Ich erleide Gesundheitsschäden durch die lange Einwirkung von Infraschall.

 

Die massive optische Bedrängung von mehreren Seiten zerstört jegliches wertvolle Wohn- und Heimatgefühl.

 

Ich verliere den persönlichen Schutzraum, der mir jahrelang zur Erholung und  Lebensfreude zur Verfügung stand.

 

Eine Minderheit wird durch Pacht entschädigt, die Mehrheit muss konzentrierte Nachteile ertragen.

 

Die Entwicklungschancen meines Dorfes verschlechtern sich. Dadurch kommt es zu einer Abwertung der Infrastruktur im Dorf.

 

Haus und Grundstückswerte sind ein essentieller Teil meiner Altersvorsorge, der so verloren geht.

 

 

Planungsprozess & weitere Aspekte:

 

Die Materialien, aus denen die Windradflügel bestehen, sind sogenannte GFK-Verbundwerkstoffe – Stoffe, die besonders schwer oder auch gar nicht recyclebar sind! Wenn in wenigen Jahren die Windräder das Ende ihrer Laufzeit erreicht haben (ca. 20 Jahre Lebensdauer), werden wir mit einem Sondermüllberg von zehntausenden Tonnen jährlich konfrontiert sein, für den es keine Entsorgungsstrategie gibt! Dies erinnert stark an das Problem der Atommüllentsorgung.

 

Ich bemängele die Tatsache, dass die Einzelfallentscheidung, ob WKA überhaupt in die Fläche nordöstlich von Harste gebaut werden dürfen, nicht eingeholt wurde. Damit wurde ein wichtiger Aspekt in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Windkrafterlasses weist ausdrücklich darauf hin, dass die Flächenangaben eine Hilfestellung und keine Vorgabe sind.

 

Ohne entsprechenden RROP (Regionalen Raumordnungsplan) können auch keine derartigen Vorgaben rechtswirksam erlassen werden. Die Planungshoheit hat die Gemeinde, die alle öffentlichen Belange gegen und untereinander abwägen muss. Ich bemängele die Planung auf eine Vorgabe der Landesregierung hin, die kein Gesetz ist, und sehe die gemeindliche Planungshoheit zu Lasten der Bürger verletzt.

 

Laut des NLT (Niedersächsischer Landkreistag) birgt die Anwendung des Windkrafterlasses ein erhöhtes Risiko der Rechtsunsicherheit.

 

Ich begrüße ausdrücklich den Wunsch, den Abstand zu Siedlungsbereichen zu erhöhen. Leider folgt die Begründung nicht der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Logik und den schon bekannten gesundheitlichen Risiken.

 

Ich bitte die Gemeinde um eine rechtssichere Begründung eines solch wünschenswerten vergrößerten Abstandes.

 

Ich sehe die unterschiedliche Schutzwürdigkeit der Oberflächengewässer in den Planungsgebieten nicht ausreichend gewürdigt. Insbesondere ist hier auf eine notwendige Verrohrung eines Abschnittes des Gladebecker Hauptgrabens als Zuwegung für die Errichtung einer Windenergieanlage hinzuweisen.

 

Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien zur Standortbestimmung ist dem Umstand nicht ausreichend Rechnung getragen worden, dass die Gemeinde Bovenden besonders im Gebiet um Harste in Ihrer ländlichen Prägung auf ihr einziges Entwicklungspotential, nämlich gesunde Wohn- und Lebensqualität in herrlicher Natur und Landschaft, angewiesen ist.  Der Bau von Windkraftanlagen im geplanten Umfang und an den vorgesehenen Standorten zerstört dieses Potential in erheblichem Umfang.

 

Ich bemängele, dass Daten zum Strombedarf der Gemeinde sowie der derzeit erzeugten Menge erneuerbarer Energie fehlen und damit einer Abwägung entzogen wurden.

 

Warum werden nicht Windparks mit genügend großem Abstand zu Siedlungen nachverdichtet, zu Kosten der Effizienz aber zur Erhöhung der Gesamtausbeute des Windparks?

 

Ich bemängele, dass zu der viel befahrenen Landesstrasse L 555 ein viel zu geringer Abstand besteht. Abbrechende Flügel- und Rotorteile, sowie Brand, Blitzschlag und vor allen Dingen Eisschlag sind in den Medien häufig genannte Unfallursachen.

 

Bei derartig bedeutenden Planungen sollte doch die Zukunft der Orte in einer entsprechend vorausschauenden Planung bedacht werden. Bei nachhaltiger Planung wären auch Zukunftsaspekte in der Abwägung in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.

 

Wir müssen der nachfolgenden Generation noch Möglichkeiten lassen, eigene Entscheidungen zu treffen. Die Energiewende wird sich noch mindestens bis 2050 hinziehen, deshalb dürfen nicht alle möglichen Flächen mit der heute zur Verfügung stehenden Technologie belegt werden.

 

Ich bemängele, dass ein Abstand von 1000m zur Ortsgrenze keine Verbesserung in allen Schutz- und Akzeptanzbelangen darstellt.

 

Nächtliche Dunkelräume sind selten und ein wertvolles Privileg einer Region. Nur dort lassen sich Himmelsphänomene, z.B. der Astronomie, beobachten. Nur dort besteht noch eine ursprüngliche Natur. Ich bemängele, dass durch die geplante Errichtung der Windenergieanlagen eine ausgeprägte Lichtemission für die Ortschaften Harste und Parensen resultiert.

 

Mit der geplanten Errichtung der Windenergieanlagen wird ein wunderschöner Landschaftsraum zerstört und ein attraktives Tor für Ausflügler verschließt sich der Gemeinde Bovenden.

 

Ich bemängele, dass die Funktion der Kaltluftschneisen in der Betrachtung der Flächen nicht ausreichend gewürdigt wird.

 

Ich bemängele, dass mögliche Biotopverbunde nicht ausreichend gewürdigt wurden.

 

Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien zur Standortbestimmung ist dem Umstand nicht ausreichend Rechnung getragen worden, dass die Gemeinde Bovenden besonders im Gebiet um Harste in Ihrer ländlichen Prägung auf ihr städtebauliches und touristisches Entwicklungspotential, nämlich gesunde Wohn- und Lebensqualität in herrlicher Natur und Landschaft, angewiesen ist.

 

Der Bau von Windkraftanlagen im geplanten Umfang und an den vorgesehenen Standorten zerstört dieses Potential in erheblichem Umfang.

 

Angesichts der demographischen Entwicklung und der anhaltenden Abwanderung gerade junger Bürger wird die Gemeinde in ihrer Zukunftssicherung zusätzlich gefährdet. Aus diesen Gründen rege ich eine Korrektur der Standortauswahl an.

 

Ich rüge, dass wir Bürger mit den politisch Verantwortlichen in unserer Gemeinde nicht ausreichend offen über diese Maßnahmen diskutieren konnten, denn die Bundesregierung sagt, gegen massiven Bürgerwillen können derartige Projekte nicht einfach durchgesetzt werden.

 

Wenn von Anfang an öffentlich in vollem Umfang über die Planung gesprochen worden wäre, würde die Ausgangslage heute eine andere sein.

 

Weiterhin bemängele ich den bislang bürgerfernen Planungsprozess, der nicht den Empfehlungen der Regierung entspricht.

 

Ich erwarte eine detaillierte Würdigung der hier von mir gemachten Einwände und ein Antwortschreiben.

 

Weiterhin erwarte ich von den politisch Verantwortlichen eine persönliche Auseinandersetzung mit unseren Eingaben und einen darauf folgenden intensiven Bürgerdialog ohne formales Verfahrenskorsett.

 

Ich erinnere hier an die Fürsorgepflicht der Politik den Bürgerwillen der Mehrheit umzusetzen und nicht als Anwalt von Einzelinterinteressen oder Regionalstrategien zu funktionieren.

 

Weiterhin fordere ich das Mitwirkungsverbot einzelner politisch Verantwortlicher zu prüfen. Es kann nicht sein, dass einzelne Profiteure direkt oder indirekt über ihre politische Mandatsfunktion unmittelbar auf den Entscheidungsprozess zum eigenen Nutzen (z.B. als Landbesitzer) Einfluss nehmen.

 

Durch den Windpark kommt es zu einer unfairen sozialen Verteilung der Vor- und Nachteile (Vorteile: Geld für die Landeigner, Nachteile: Wertverlust von Immobilien, höhere Stromkosten durch höhere EEG-Umlagen, etc. für Alle) des Windparks.

 

Durch die Nähe der geplanten Windkraftanlagen kommt es in der Folge zu einer kalten Enteignung der Bürgerinnen und Bürger. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum da. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden der Region wir in den dreistelligen Millionenbeträgen liegen.

 

 

Alternative Flächennutzung:

 

Gerade das Gebiet zwischen Lenglern, Harste und Parensen bietet sich für eine alternative Flächennutzung durch Wohnungsbau an. In Bezug auf den Bahnhof in Lenglern gibt es recht gute Stadtanbindungen, die man natürlich mit einem erweiterten Ausbau von Fahrradwegen unterstützen und verbessern könnte. Dies würden die Windkrafträder verbauen. Dieses würde wiederum den Plänen des niedersächsischen Bauministers Olaf Lies entgegen sprechen. Dies hat er am Montag dem 08.07.2019 in seinem Wohnungsbaubericht ausführlich dargestellt.


https://www.nbank.de//medien/nb-media/Downloads/Publikationen/Wohnungsmarktbeobachtung/Wohnungsmarktbericht-2019-2020.pdf

Man sollte hier nicht Fakten schaffen, die man nur sehr schwer rückgängig machen kann. Ressourcen wie den Bahnhof in Lenglern solle man nicht verkümmern lassen. Auch dies wäre ein guter Beitrag zu CO2 Reduktion.

 

 

 

Aktuelle Rechtslage:

 

7 U 140/18 OLG Schleswig-Holstein

2 O 336/12 LG Itzehoe

Hierin werden vom OLG Schleswig-Holstein die Richtlinien des WHO herangezogen und nicht die veralteten Grenzwerte aus 1997. Außerdem ist vom Betreiber zu beweisen, dass diese eingehalten werden. Dieses sollte schon bei den Bauanträgen sorgfältig geprüft werden. Außerdem geht es in der Klage um einen Wertverlust der Immobile um 100% und das bei einer Höhe der Anlage von 132m bei einer Entfernung von 1800m.
https://www.windwahn.com/2019/07/06/bahnbrechendes-urteil-des-olg-sh/
Die weitere Entwicklung dieses Rechtsstreits soll beobachtet werden und in das Baugenehmigungsverfahren mit einbezogen werden. Da es sonst im Verlauf (nach Errichtung der WEA) zu einer Stilllegung der Anlagen kommen könnte.

 

Bundesverfassungsgericht 10.2018
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/rs20181023_1bvr252313.html

Die Verfassungsbeschwerden werfen bezüglich des in § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) enthaltenen Tötungsverbots für besonders geschützte Tierarten die Frage nach der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotenen Reichweite verwaltungsgerichtlicher Kontrolle auf. Hierin wird eine Windenergieanlage gestoppt in deren Umfeld sich schützenswerte Arten von Tieren, im speziellen der Rot Milan aufhält. Im Umfeld der zu errichtenden Windkrafträder zwischen Harst – Gladebeck – Parensen halten sich nicht nur Rot Milane, bis zu acht Stück gleichzeitig wurden gesichtet, sondern auch Falken und Graureiher auf. Die Errichtung der Windkrafträder wäre somit ein Verstoß gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.