Auswirkungen auf die Tiere

Auf diesen Seiten können Sie nachschauen, wie die Auswirkungen auf die Tiere sind.

 

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere

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Fledermäuse
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Vögel
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Wildtierstiftung

Die Deutsche Wildtierstiftung veröffentlicht z. B. eine Studie zum Thema Windenergieanlagen im Wald im November 2014.

In manchen Bundesländern ist die Belastungsgrenze einzelner Arten bereits jetzt in Sicht, wenn nicht gar überschritten. Der Rotmilan etwa, eine global seltene Greifvogelart, für deren Erhalt Deutschland eine besonders hohe Verantwortung trägt, wird häufig Opfer von Kollisionen an Windenergieanlagen. In Brandenburg haben die Verluste durch Windenergie schon ein Ausmaß, das einen Einfluss auf die Population haben dürfte. An anderen Orten werden große, unzerschnittene Wälder für die Windenergie geöffnet. Oft sind Leidtragende bereits gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Schreiadler und fast alle heimischen Fledermausarten. Der naturschutzfachlich unkontrollierte Ausbau der Windenergie gefährdet die Ziele des Arten- und Naturschutzes.

 

Download: http://www.deutschewildtierstiftung.de/uploads/media/Windenergie-Im-Wald-Deutsche-Wildtier-Stiftung.pdf

Bis heute ...

Die vom Menschen verursachten Veränderungen der Naturräume und damit der Lebensbedingungen für die Tiere sind gewaltig.  Im 20 Jh. wurden 95% aller Auenwälder vernichtet um zusätzliche, landwirtschaftliche Nutzflächen zu gewinnen. Heute werden in Mitteleuropa 55% der Fläche durch Landwirtschaft, 30% durch Forstwirtschaft, 10% als Siedlungsraum genutzt während nur noch 5% Naturschutzgebiete und Bereiche geringer Nutzungsintensität sind (vgl. Reichholf, Eine kurze Naturgeschichte des letzten Jahrtausends, Frankfurt 2007). Tiere wie der Milan oder die Fledermaus sind aber auf einen großen Lebensraum angewiesen und dieser ist nicht an ein bestimmtes Naturschutzareal gebunden. Er lässt sich schon gar nicht bürokratisch exakt mit einem bestimmten Radius auf einer LGN Karte festlegen. Wenn jetzt die Wald- und Freiflächen über die Nutzung für die industrielle Landwirtschaft und Forstwirtschaft hinaus auch noch massiv zur Energieversorgung herhalten müssen, wird dies gravierende, negative Auswirkungen auf die noch verbliebenen Tiere haben.


 

 

Windenergie darf nicht zu Lasten der Tiere gehen

Der Schutz der heimischen Tierwelt besonders in den Wäldern darf nicht hinter der Windenergie zurückstehen. Dazu hat die Deutsche Wildtier Stiftung konkrete Forderungen an die Politik formuliert. Wir vertreten diese Position gegenüber Entscheidern und wichtigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, organisieren Veranstaltungen und klären über die Gefährdung der Biologischen Vielfalt durch den Ausbau der Windenergie auf.

 

Der Ausbau der Windenergie darf nicht zu Lasten von Natur und Wildtieren gehen. Die Regelungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Ausbau der Windenergie im Wald ohne ausreichende Rücksicht auf den Naturschutz müssen außer Kraft gesetzt und bereits laufende Genehmigungsverfahren abgebrochen werden.

 

Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Natura 2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzwälder und Horstschutzzonen sind grundsätzlich frei von Windenergieanlagen zu halten.

 

Buchenwälder sind ein Hotspot der Biodiversität. Deutschland trägt für diesen Waldtyp eine globale Verantwortung. Daher müssen Buchenwälder auch außerhalb geschützter Gebiete eine Tabuzone für Windenergieanlagen sein.

 

Auch die Kernlebensräume und Wanderkorridore von gefährdeten Arten müssen in Wäldern außerhalb geschützter Gebiete frei von Windenergieanlagen bleiben. Wo existierende Anlagen Fledermaus- oder Vogelarten gefährden, müssen umgehend wirksame Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

Zur ausreichenden Berücksichtigung des Vogelschutzes müssen die aktuellen Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten („Helgoländer Papier“) sofort in allen Bundesländern umgesetzt werden.

 

Eine „Technische Anleitung Wind (TA Wind)“ muss als deutschlandweit einheitliche Rechtsgrundlage die vollständige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei Genehmigung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen regeln.

 

Wissensdefizite dürfen kein Vorwand zur Genehmigung von Windenergieanlagensein. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz.